Energieausweis
Energieausweis
Energie wird immer teurer bei gleichzeitig zunehmender Unübersichtlichkeit der unterschiedlichen Brennstoffarten sowie der Energieanbieter.
Wir erstellen für Sie Energiegutachten, führen Energieberatungen durch und helfen Ihnen bei der Vermittlung der verschiedenen Anbietern.
Die eingesetzte Energie optimieren, den Energieverbrauch reduzieren, wir sind für Sie da helfen schnell, kompetent und fachkundig - und dieses kompetent und sachlich.
Der Energieausweis informiert den Besitzer und auch den Mieter einer Immobilie objektiv über den Energiebedarf und ermöglicht es Immobilien hinsichtlich Ihres Energieverbrauches nach einheitlichen Maßstäben zu vergleichen.
Die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung stellen mit ca. einem Drittel den größten Anteil an den Betriebskosten dar (die 2. Miete ?).
Für den Verbraucher gab es bislang keine einheitlichen Kriterien nach denen er diese auf Ihn zukommenden Betriebskosten bewerten konnte.
Mit Hilfe des Energieausweises soll dieses auf einfache Art möglich sein.
Aber auch für den Besitzer einer Immobilie macht es Sinn sich über den Energieverbrauch Gedanken zu machen. Im Hinblick auf steigende Energiekosten und eine nachhaltige Bewirtschaftung einer Immobilie ist es sinnvoll sich über mögliche Energieeinsparpotentiale zu informieren und beraten zu lassen. Der Energieberater schlägt mögliche Einsparpotentiale wie Wärmedämmverbundsysteme, Dämmmaßnahmen im Bereich des Daches, Fensterkonstruktionen oder energiesparende Heizungsanlagen vor und kann auch voraussichtliche Amortisation errechnen.
Zudem gibt es für die zur Energieeinsparung notwendigen Investitionen von der Bundesregierung verschieden Förderprogramme und Investitionsanreize.
Energieausweis - Informationen
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, regelt u.a. die Energieausweise für (bestehende) Gebäude und die energetischen Mindestanforderungen für die Modernisierungen, den Umbau, den Ausbau und die Erweiterung bestehender Gebäude.
Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden ?
Energieausweise müssen ausgestellt werden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern.
Darunter versteht man z. B. den Verkauf oder die Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung. Daraus ergeben sich auch die Anspruchsberechtigten die eine Vorlage des Energieausweises verlangen können - Käufer und Mieter.
Wie sieht der Energieausweis aus – welche Varianten gibt es ?
Der Energieausweis soll zu folgenden Sachverhalten Auskunft geben: das "Energielabel" (ähnlich wie Sie es bei Elektrogeräten bereits kennen) Vergleichswerte (z.B. zu Passivhäusern oder zu neu errichteten Gebäuden), Modernisierungsempfehlungen
Wie lange gilt ein Energieausweis ?
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig, wenn keine Gründe entstehen einen neuen Ausweis ausstellen zu müssen (Umbau/Modernisierung).
Was passiert wenn man der Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises nicht nachkommt ?
Eine Missachtung der Regelungen des GEG kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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Ihr camini Schornsteinfegerteam
Bitte Beachten Sie dass Makler, Immobilien- und Hausbesitzer in Zeitungsanzeigen und im Internet Angaben zum Energieausweis machen müssen und zudem verpflichtet sind, diesen bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen. Nach Vertragsabschluss müssen sie zumindest eine Kopie aushändigen, sonst drohen Bußgelder.
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht
Gebäudeart: | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
Häuser die vor 01.11.1977 errichtet wurden - bis 4 Wohnungen | x | - |
Häuser die vor 01.11.1977 errichtet wurden - mehr als 4 Wohnungen | x | x |
Häuser die nach 01.11.1977 errichtet wurden | x | x |
Nichtwohngebäude + Öffentliche Gebäude | x | x |
Bedarfsausweis | Verbrauchspass | |
Rechenverfahren | unabhängig vom Standort des Gebäudes wird ein einheitliches "Normklima" sowie eine normative Annahme des Nutzerverhaltens den Berechnungen zu Grunde gelegt | Berechnung basiert auf den Abrechnungsunterlagen des tatsächlichen Verbrauchs |
Rechengrößen | Berechnungen durch einen zugelassenen Energieberater | Verbrauchsdurchschnitt von mind. 3 Abrechnungsperioden (Jahren) |
Gebäudedatenaufnahme | Energieausweisaussteller in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer vor Ort | Eigentümer |
Objektbesichtigung | ja sowie Datenaufnahme und mündliche Erläuterungen | nein |
Modernisierungsempfehlungen | ja, incl. Varianten und Übersicht der Einsparmöglichkeiten im Vergleich zum IST-Zustand | teilweise/eingeschränkt |
Ergebnis | Energieausweis | Energieausweis (Verbrauchsausweis) |
Vorteile | Vergleichbarkeit von verschiedenen Objekten in | unter den Vorgaben und den Rahmenbedingungen günstiger als ein Bedarfsausweis |
Nachteile | bei fehlenden Unterlagen müssen Annahmen (z.B. beim Wandaufbau) getroffen werden, | kein reeller energetischer Vergleich mit anderen Wohngebäuden möglich, |
Anwendung | kurz- oder mittelfristige Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen | keine Modernisierungen in den nächsten Jahren vorgesehen und langfristige Mietverträge |
Gültigkeitsdauer | 10 Jahre | 10 Jahre |
Aufwand(Ein- und Zweifamlienwohnhaus) | ca. 2-3 Stunden incl. Auswertung | ca. 1 Stunde |