Zulässig abgebrannt - camini schornsteinfeger GmbH

camini GmbH Heilbronn
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Zulässig abgebrannt

Kundeninfo > Brandschäden

Zulässig abgebrannt ??
.... soviel zum Thema Edelstahlschornsteine und erforderlicher Brandschutzabstand von 20,0 cm im Deckenbereich.

Anbei ein paar Fotos von einem Brand in xxx.
Am  Schornstein ca 1m unterhalb des jetzt sichtbaren Bereichs war ein Kaminofen mit  9 KW Nennleistung angeschlossen.
Der Schornstein wurde im jetzt sichtbaren Bereich mit Mineralwolle (grün) mit Temperaturbeständigkeit von 450°C am Kamin ausgefüllt.
Ab dem Abstand von ca. 20 cm wurde Mineralwolle WLG 035 verwendet.
Die Abstände zum Holz waren eingehalten.
Es gab trotzdem ein Wärmestau, der das Holz so stark aufheizte, dass gegen 21:50 ein Brand ausbrach.
Alarmmeldung war Kaminbrand.
Nach Besichtigung des Schornsteins von der unteren Reinigungstüre konnte dies rasch ausgeschlossen werden.
Beim Blick vom Balkon auf die Schornsteindurchführung wurde pulsierender Flammaustritt an den Dachhinterlüftungsöffnungen festgestellt.
Seitens der Feuerwehr wurde das Blechdach mit Flex und Motorsäge geöffnet, der Brand so gezielt abgelöscht, dass kein Wasserschaden entstand.
Trotzdem wird der entstandene Schaden lt. Zeitungsbericht auf 25 000 € geschätzt.

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