Nutzwärmeschaden - camini schornsteinfeger GmbH

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Nutzwärmeschaden

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Nutzwärmeschaden

Nutzwärmeschaden

Gemäß § XX Absatz XX der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen AFB XXX gilt folgender Ausschluss vom Versicherungsschutz:
Der Versicherungsschutz gegen Brand, Explosion, Verpuffung und Implosion erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.

Unter Nutzwärmeschäden versteht man wenn Brandschäden an versicherten Sachen entstehen, die bewusst der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt werden, z.B. Öfen, Schornsteine, Herde, Mikrowelle, Wäschereien. Nutzwärmeschäden sind je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif entweder mit eingeschlossen oder ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann beispielsweise für Wäschereien und Reinigungen oder ähnliche Betriebe fatal werden.
Das wesentliche Betriebskapital, zum Beispiel die Trockner, sind danach nicht gegen Brandschäden versichert, wenn der Brand innerhalb dieser Anlage ausgebrochen ist. Ein weiteres Beispiel ist der Schornstein. Russablagerungen im Schornstein entzünden sich aufgrund eines Nutzfeuers in der Feuerstätte, der Dachstuhl des Gebäudes geht in Flammen auf. Schäden am Dachstuhl sind versichert, Schäden am Schornstein jedoch nicht, da dieser bestimmungsgemäß dem Nutzfeuer ausgesetzt war !

Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein Brand aus anderer Ursache entstanden ist und auf die Erhitzungsanlage übergriffen hat.
Die Wahrscheinlichkeit ist aber relativ hoch, dass ein Brand dort entsteht, wo ohnehin Feuer oder ähnliche Erhitzung erzeugt wird.
Ein Blick in ihre Versicherungsunterlagen lohnt sich.

Ihr camini Schornsteinfeger Team



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