Gebäudeenergiengesetz (GEG)
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Ziele des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Regelungen im Neubau und bei Bestandsgebäuden
Laut Gesetz für Erneuerbares Heizen ist seit Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend.
Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.
Spätestens bis zum Jahr 2045 und in Baden-Württemberg zum 01.01.2040 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet.
Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.
Spätestens bis zum Jahr 2045 und in Baden-Württemberg zum 01.01.2040 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet.
Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Mögliche Algternativen wären:
Anschluss an ein Wärmenetz / Fernwärme
Stromdirektheizung
Wärmepumpe
Solarthermie
Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
H2-Ready Gasheizungen
Biomasseheizung (Pellet / Scheitholz)
für Informationen können Sie den dort hinterlegten Heizungswegweiser nutzen.
Quelle: BMWK Stand 29.02.2024